Je nachdem, welche Art von Unternehmen du gründest, gibt es in Deutschland zwei verschiedene Formen der Selbständigkeit: die freiberufliche Tätigkeit und die Tätigkeit als Gewerbetreibender.
Ich kann an dieser Stelle nur grob erklären, wie sich diese beiden Unternehmensformen voneinander unterscheiden. Bitte wende dich an einen Steuerberater, einen Rechtsanwalt oder deinen Ansprechpartner vom Finanzamt, um dich detailliert über diese beiden Formen der Gründung zu informieren und herauszufinden, welche Unternehmensform am besten zu deiner Situation passt.
Am Ende des Blog-Posts findest du außerdem eine Liste mit nützlichen Links zu anderen Seiten, die sich ausführlicher mit diesen Themen befassen.
Was ist ein Freiberufler?
Ein Freiberufler ist ein selbständig tätiger Dienstleister, der einem der Berufe in der unten aufgeführten Liste nachgeht und die ihm übertragenen Aufgaben für Firmen-, Regierungs- oder Privatkunden selbst erledigt.
Laut Paragraph 18, Absatz 1 Einkommenssteuergesetz gibt es eine feste Liste an Tätigkeiten, die unter die Freiberuflichkeit fallen:
- selbständig ausgeübte wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeiten
- Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte
- Rechtsanwälte, Notare, Patentanwälte
- Vermessungsingenieure, Ingenieure, Architekten
- Handelschemiker
- Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, beratenden Volks- und Betriebswirte, vereidigte Buchprüfer, Steuerbevollmächtigten
- Heilpraktiker, Dentisten, Krankengymnasten
- Journalisten, Bildberichterstatter, Dolmetscher, Übersetzer
- Lotsen
- und weitere ähnlicher Berufe
Es hat für dich Vorteile, einer freiberuflichen Tätigkeit nachzugehen, denn laut deutschem Recht müssen Freiberufler keine Gewerbesteuer zahlen und ihre Tätigkeit nicht beim Gewerbeamt anmelden. Außerdem reicht für die Steuer eine einfache Einnahme-Überschuss-Rechnung.
Was ist ein Gewerbe?
Als Gewerbe gilt jede andere selbständige erlaubte Tätigkeit, die auf eigene Rechnung und eigenes Risiko betrieben wird, die die Absicht hat, Gewinne zu erzielen, und die nicht unter die freiberufliche Tätigkeit fällt. Gewerbetreibende können beispielsweise Handwerker oder Kaufleute sein.
Als gewerblicher Einzelunternehmer sind ab 24.500 EUR Einnahmen pro Jahr Gewerbesteuern zu zahlen, die der Gemeinde zugute kommen. Neben der Beantragung eines Gewerbescheins beim Gewerbeamt ist auch eine Mitgliedschaft bei der IHK (Industrie- und Handelskammer) oder der HWK (Handwerkskammer) verpflichtend, was mit weiterem bürokratischen Aufwand und Kosten verbunden ist.
Weiterführende Informationen
- Gründerplattform: Auf dieser umfassenden Website erfährst du nicht nur alles rund um die Unternehmensgründung in Deutschland, sondern es wird auch Schritt für Schritt erklärt, wie du in Deutschland ein Gewerbe anmeldest
- Firma.de: Eine sehr ausführliche Erklärung mit allen Tipps und Tricks für die Gewerbeanmeldung
- IHK.de: Eine Übersicht aller IHk-Adressen
- Wirtschafts-Serviceportal NRW: Fragenkatalog rund um Gewerbeanmeldung
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